Allgemeine Geschäftsbedingungen für MyWorkDrive-Partner
Zuletzt aktualisiert: 16. April 2020

Diese Wanpath LLC. (dba „MyWorkDrive“) Partner-Geschäftsbedingungen (die „Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Bestellungen, die von einem MyWorkDrive-IT-Lösungsanbieter („Partner“) über das MyWorkDrive-Partnerportal aufgegeben werden (eine „Bestellung“). Die Annahme einer Bestellung durch MyWorkDrive unterliegt und ist ausdrücklich bedingt durch die Zustimmung des Partners zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Bestellung und allen anderen schriftlichen Vereinbarungen, die von MyWorkDrive und dem Partner ausgeführt werden und die sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen oder gemäß diesen ausgeführt werden (zusammen die „Vereinbarung“). ). Das Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung (das „Datum des Inkrafttretens“) ist das Datum, an dem MyWorkDrive einem autorisierten Partner erstmals Zugriff auf das Partnerportal (wie unten definiert) gewährt, das über die MyWorkDrive-Website www.MyWorkDrive.com oder eine Nachfolge-Website verfügbar ist dazu (die „MyWorkDrive-Site“). MyWorkDrive und Partner werden hier manchmal einzeln als „Partei“ und zusammen als „Parteien“ bezeichnet.

Durch den Zugriff auf und die Nutzung des Partnerportals stimmt der Partner allen Bestimmungen und Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MyWorkDrive zu, einschließlich der hierin dargelegten Haftungsbeschränkungen und der Bestimmungen, die die Fähigkeit von MyWorkDrive regeln, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wie in Abschnitt 13.10 dargelegt. WENN DER PARTNER NICHT MIT ALLEN HIER FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN IST, DARF DER PARTNER DAS PARTNER-PORTAL NICHT VERWENDEN.

ERWÄGUNGEN
A. MyWorkDrive stellt bestimmte IT-Produkte und -Dienste bereit, wie in der Dokumentation oder einem anwendbaren Auftrag ausführlicher beschrieben (die „Dienste“).
B. Der Partner möchte seinen Kunden die Dienste zur Verfügung stellen und möchte als solcher die Dienste an seine Kunden weiterverkaufen und unterstützen und/oder die Dienste zum Nutzen seiner Kunden nutzen.
C. MyWorkDrive wird dem Partner gestatten, die Dienste in Übereinstimmung mit und gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zu nutzen, weiterzuverkaufen und zu unterstützen.

VEREINBARUNG
DESHALB vereinbaren die Parteien unter Berücksichtigung der hierin enthaltenen gegenseitigen Vereinbarungen und für andere gute und wertvolle Gegenleistungen, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit anerkannt werden, Folgendes:

1. Definitionen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
1.1 „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen (ob in mündlicher, schriftlicher oder anderer materieller oder immaterieller Form) von einer Partei an die andere Partei in Bezug auf oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung (ob vor, am oder nach dem Datum des Inkrafttretens), die die die empfangende Partei weiß oder wissen sollte, angesichts der Tatsachen und Umstände im Zusammenhang mit der Offenlegung der Informationen, handelt es sich um vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei. Vertrauliche Informationen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf die Preisbedingungen für die Dienste, wie in der Bestellung oder anderweitig festgelegt, die geistigen Eigentumsrechte von MyWorkDrive, alle Kundendaten, die MyWorkDrive-Plattform, Komponenten der Geschäftspläne, die Dienste, die Software, Erfindungen, Designpläne, urheberrechtlich geschützte Software oder Technologie von MyWorkDrive, Finanzpläne, Computerprogramme, Know-how, Kundeninformationen, Strategien und andere ähnliche Informationen. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, die: (a) ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden; (b) die empfangende Partei vernünftigerweise nachweisen kann, dass sie in ihrem Besitz war, bevor sie sie zum ersten Mal von der offenlegenden Partei erhalten hat; (c) die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurde; oder (d) die empfangende Partei von einem Dritten ohne Einschränkung der Offenlegung und ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhält.
1.2 „Kunde“ bezeichnet jede Person, die die Dienste vom Partner erwirbt oder anderweitig von der Nutzung der Dienste durch den Partner für den eigenen Geschäftsbetrieb dieser Person und nicht für den Weiterverkauf, Weitervertrieb oder die Wartung durch Dritte profitiert.
1.3 „Kundenvertrag“ bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Partner und einem Kunden, gemäß der der Partner diesem Kunden die Dienste zur Verfügung stellt.
1.4 „Kundendaten“ bezeichnet alle Kunden- oder Benutzerinformationen, E-Mails, Daten, Texte, Audio-, Video-, Bild- oder andere Inhalte (a), die Partner oder MyWorkDrive von einem Kunden oder Benutzer im Zusammenhang mit dem Kauf oder Erhalt der bereitgestellt werden Dienste oder Nutzung der MyWorkDrive-Plattform.
1.5 „Dokumentation“ bezeichnet Produkt- und Servicebeschreibungen, Benutzeranweisungen und andere Dokumentationen von MyWorkDrive in Bezug auf die MyWorkDrive-Plattform, die MyWorkDrive von Zeit zu Zeit über die MyWorkDrive-Website oder an Partner im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Services bereitstellen kann.
1.6 „Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet Patente, Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Handelsaufmachungen und jede andere Form von geistigen Eigentumsrechten, die in jeder Gerichtsbarkeit anerkannt sind, einschließlich Anmeldungen und Registrierungen für alle der vorstehenden (IP).
1.7 „Partnerportal“ bezeichnet die MyWorkDrive-Plattform, Software und zugehörige Technologie, die von MyWorkDrive zur Verwendung durch Partner bereitgestellt wird, um die Beziehungen dieser Partner zu Kunden in Bezug auf die Dienste zu erleichtern und zu verwalten.
1.8 „Person“ bedeutet eine Einzelperson, eine Personengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Vereinigung, ein Unternehmen oder eine andere juristische Person.
1.9 „MyWorkDrive-Plattform“ bezeichnet die Dienste, die Software und jede andere Technologie, die von MyWorkDrive bei der Bereitstellung und dem Betrieb der Dienste verwendet oder von MyWorkDrive an Partner oder Kunden in Verbindung mit der Bereitstellung oder dem Empfang von Diensten geliefert wird, einschließlich des Partnerportals und MyWorkDrive Seite? ˅.
1.10 „Software“ bezeichnet die urheberrechtlich geschützte Software von MyWorkDrive, die dem Partner von MyWorkDrive in Verbindung mit der Bereitstellung der Dienste bereitgestellt wird, wie in der Dokumentation für jeden anwendbaren Dienst näher beschrieben.
1.11 „Benutzer“ bezeichnet jeden Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter des Kunden, der von MyWorkDrive und dem Partner autorisiert wurde, die Dienste zu nutzen.

2. Nicht-exklusive Ernennung; Dienstleistungen.
2.1 Nicht-exklusive Ernennung. Gemäß den hier dargelegten Geschäftsbedingungen ernennt MyWorkDrive einen Partner, und der Partner akzeptiert hiermit die Ernennung als nicht-exklusiver Anbieter der Dienste für Kunden. Die durch diese Vereinbarung geschaffene Beziehung ist in jeder Hinsicht nicht exklusiv. MyWorkDrive behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen andere Partner, Wiederverkäufer, Distributoren oder Vertreter für den Verkauf der Dienste zu ernennen und zu entfernen oder die Dienste direkt an Kunden zu verkaufen.
2.2 Kundenverträge. Der Verkauf oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Partner an Kunden unterliegt einem schriftlichen Kundenvertrag, der vollständig von den bevollmächtigten Unterzeichnern sowohl des Partners als auch dieser Kunden ausgeführt wird. Der Partner erbringt die Dienste für Kunden nur gemäß gültigen Kundenverträgen. Der Partner darf in keinen Kundenvertrag eine Bedingung oder Bestimmung einfügen, die mit den von MyWorkDrive auf der MyWorkDrive-Website oder dem Partner von Zeit zu Zeit bereitgestellten Geschäftsbedingungen (jeweils eine „MyWorkDrive-Richtlinie“) oder den Bedingungen von im Widerspruch steht oder anderweitig mit diesen unvereinbar ist diese Vereinbarung.
2.3 Zustimmung zu den MyWorkDrive-Bedingungen. Die Bereitstellung der Dienste durch MyWorkDrive für Kunden ist davon abhängig, dass MyWorkDrive die Zustimmung des Kunden zu den Nutzungsbedingungen von MyWorkDrive erhält, die für die Nutzung der Dienste durch diesen Kunden gelten. MyWorkDrive ist nicht verpflichtet, Dienstleistungen für Kunden bereitzustellen, es sei denn und bis MyWorkDrive die Zustimmung des Kunden zu den Nutzungsbedingungen von MyWorkDrive eingeholt hat. In Bezug auf jeden Kunden ist der Partner allein dafür verantwortlich, (a) die Zustimmung des Kunden zu den Nutzungsbedingungen von MyWorkDrive einzuholen oder (b) die erforderliche Zustimmung und Vollmacht von diesem Kunden einzuholen, um die Nutzungsbedingungen von MyWorkDrive im Namen des Kunden zu akzeptieren und zu den Kunden rechtlich an diese Nutzungsbedingungen binden.
2.4 Zustand. Der Partner muss angemessene und sorgfältige Anstrengungen unternehmen, um die Dienste zu vermarkten, zu bewerben und zu vertreiben. Der Partner ist allein verantwortlich für die Mittel, die Art und Weise seiner Leistung im Rahmen dieser Vereinbarung.
2.5 Marketing und Verkaufsförderung. MyWorkDrive kann dem Partner von Zeit zu Zeit Werbe- und Marketingmaterialien zur Verfügung stellen (die „MyWorkDrive-Materialien“). Der Partner kann seine eigenen Marketingstrategien entwickeln und die Dienste unter Verwendung wirtschaftlich angemessener Marketingkonzepte und Mittel zur Bekanntmachung und Bereitstellung des Zugangs zu den Diensten (Foren, Blogs, soziale Netzwerke, persönliche oder geschäftliche Websites, gedruckte Medien usw.) vermarkten; vorausgesetzt jedoch, dass der Partner (a) die Dienste nicht vermarktet, bewirbt oder den Zugang zu einer Person gewährt, die nach Kenntnis des Partners die Dienste zu dem Zeitpunkt nutzt, zu dem der Partner sich an diese juristische Person oder Person wendet oder die Dienste an diese vermarktet; (b) Marketingmethoden verwenden, die gegen diese Vereinbarung oder andere MyWorkDrive-Richtlinien verstoßen; (c) geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, verwässern oder anderweitig verletzen; oder (d) bei solchen Marketingaktivitäten gegen geltende Gesetze, Regeln, Vorschriften oder Anordnungen verstoßen.
2.6 Nutzung nur durch Kunden. Die im Rahmen dieser Vereinbarung an den Partner verkauften Dienste sind nur für die Nutzung durch Kunden und deren Benutzer bestimmt. Der Partner darf die Dienste nicht für seinen eigenen Geschäftsbetrieb oder für andere Zwecke gemäß dieser Vereinbarung nutzen. Wenn der Partner die Dienste für sein eigenes Konto nutzen möchte, muss er eine Bestellung aufgeben, in der er sich als Kunde benennt, und seine Nutzung der Dienste in dieser Eigenschaft unterliegt den Nutzungsbedingungen von MyWorkDrive und anderen für Kunden geltenden Geschäftsbedingungen.
2.7 Vertriebspartnerbeziehung. Wenn der Partner auf das Partnerportal gemäß seiner Beziehung zu einem von MyWorkDrive genehmigten Drittanbieter („zugelassener Vertriebspartner“) zugreift und es nutzt, erkennt der Partner an, dass die Geschäftsbedingungen der anwendbaren Vereinbarung von MyWorkDrive mit diesem zugelassenen Vertriebspartner („Vertriebspartnervertrag“) gelten können einen anderen Bestellvorgang oder andere Zahlungsbedingungen als die in dieser Vereinbarung festgelegten festlegen. Soweit ein Widerspruch zwischen Abschnitt 3 (Bestellvorgang; Partnerportal) und Abschnitt 4 (Gebühren; Zahlung) dieser Vereinbarung und einer Vertriebspartnervereinbarung besteht, gelten die Bedingungen dieser Vertriebspartnervereinbarung. Der Partner ist dafür verantwortlich, sich bei Fragen zum Bestellvorgang und zu den Zahlungsbedingungen, die für die Nutzung des Partnerportals gelten, an seinen zugelassenen Vertriebspartner zu wenden. MyWorkDrive ist gegenüber dem Partner nicht verantwortlich oder haftbar für Verbindlichkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung, Abrechnung, Einziehung, Zahlung oder Nichtzahlung von Gebühren gemäß einer Vertriebspartnervereinbarung ergeben.

3. Bestellvorgang; Partnerportal.
3.1 Registrierung; Partnerportal. MyWorkDrive stellt dem Partner ein Konto, einen Benutzernamen und ein Passwort zur Verfügung, die dem Partner Zugriff auf und Nutzung des Partnerportals gewähren, das sich auf der MyWorkDrive-Website befindet. Der Partner ist für die Wahrung der Vertraulichkeit solcher Kontoinformationen verantwortlich und trägt die volle Verantwortung für alle Aktivitäten, die unter dem Konto des Partners stattfinden. Während des Registrierungsprozesses für das Partnerportal stellt der Partner bestimmte Informationen bereit, einschließlich Kontaktinformationen, Geschäftsqualifikationen (falls zutreffend) und alle anderen Informationen, die von MyWorkDrive benötigt werden. Der Partner erklärt und garantiert, dass (a) alle während des Registrierungsprozesses bereitgestellten Informationen korrekt und vollständig sind; (b) der Partner mindestens achtzehn (18) Jahre alt und geschäftsfähig ist, um diese Vereinbarung abzuschließen; und (c) bei der Registrierung im Namen einer juristischen Person oder Organisation ist der Partner ein bevollmächtigter Vertreter dieser juristischen Person oder Organisation mit der Befugnis, diese juristische Person oder Organisation rechtlich an diese Vereinbarung zu binden. Wenn MyWorkDrive feststellt, dass der Partner MyWorkDrive falsche, irreführende oder anderweitig ungenaue Informationen zur Verfügung gestellt hat, kann MyWorkDrive diese Vereinbarung sofort nach Mitteilung an den Partner kündigen, und der Partner hört auf, sich als Partner der Dienste auszugeben.
3.2 Bestellungen. Während der Laufzeit kann der Partner von Zeit zu Zeit Dienste von MyWorkDrive im Namen von Kunden bestellen, indem er eine Bestellung über das Partnerportal aufgibt. Alle Bestellungen, die MyWorkDrive vom Partner erhält, gelten als sowohl vom Partner als auch vom Kunden autorisiert. Eine solche Bestellung enthält alle erforderlichen Informationen, damit MyWorkDrive die im Partnerportal angegebenen Dienste für den Kunden erbringen kann, einschließlich des Namens des Kunden, der Anzahl der in den Diensten enthaltenen Benutzer (falls zutreffend), des Datums, an dem der Kunde Zugang zu den Diensten und allen anderen Anweisungen oder Anforderungen erfordert, die für diesen Kunden relevant sind.
3.3 Informationen. Der Partner ist dafür verantwortlich, MyWorkDrive vollständige und genaue Informationen in Bezug auf alle Kunden bereitzustellen, damit MyWorkDrive diesen Kunden die Abonnementdienste zur Verfügung stellen kann. Der Partner verpflichtet sich, seine vertraulichen Informationen nicht offenzulegen und vertraulich zu behandeln und deren Offenlegung oder Weitergabe an Mitarbeiter von MyWorkDrive zu vermeiden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Server- oder Benutzeranmeldungen, Adressen, Infrastrukturdiagramme, Passwörter und technische Dokumente. Der Kunde stimmt ferner zu, dass alle Schulungen, der Fernzugriff und der Support einen überwachten Zugriff seinerseits erfordern.

4. Gebühren; Zahlung.
4.1 Gebühren. Der Partner zahlt MyWorkDrive die Gebühren für die Dienste in der im Auftrag festgelegten Höhe („Gebühren“). MyWorkDrive hat das Recht, die Gebühren für alle Dienste von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen mit einer Frist von 90 Tagen gegenüber dem Partner zu ändern. Die dann aktuellen Gebühren für die Dienste sind im Partnerportal auf der MyWorkDrive-Website verfügbar. Die dem Partner für die Dienste in Rechnung gestellten Gebühren stellen eine Zahlung für das Recht des Partners dar, Dienste an Kunden zu verkaufen und bereitzustellen, und das Recht des Partners, Zahlungen von Kunden für solche Dienste einzuziehen. Der Partner kann nach eigenem Ermessen seine eigenen Kundenpreise für den Verkauf der Dienste an Kunden festlegen.
4.2 Zahlungsbedingungen. Alle Gebühren für den Kauf von Diensten durch den Partner sind beim Kauf des monatlichen Abonnements des Partners fällig und zahlbar und wiederholen sich jeden Monat, sofern sie nicht vom Partner gekündigt werden. Der Partner bezahlt die Dienste, indem er MyWorkDrive gültige Zahlungsinformationen zur Verfügung stellt, um einen solchen Kauf zu ermöglichen, einschließlich, falls zutreffend, einer Zahlungskartennummer, Rechnungsadresse und aller damit verbundenen Zahlungsinformationen, die von MyWorkDrive benötigt werden. MyWorkDrive gilt als eine Bestellung angenommen, sobald es gültige Zahlungsinformationen vom Partner erhält. Alle Gebühren sind fällig und an MyWorkDrive zu zahlen, unabhängig davon, ob der Partner Zahlungen von seinen Kunden erhalten hat.
4.3 Steuern. Alle vom Partner zu zahlenden Gebühren verstehen sich zuzüglich geltender Steuern und Abgaben, einschließlich Mehrwertsteuer und anwendbarer Verkaufssteuer. Der Partner stellt MyWorkDrive alle von MyWorkDrive angeforderten Informationen zur Verfügung, um festzustellen, ob MyWorkDrive verpflichtet ist, Mehrwertsteuer vom Partner einzuziehen, einschließlich der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Partners. Wenn der Partner einen gesetzlichen Anspruch auf eine Befreiung von Umsatz-, Gebrauchs- oder ähnlichen Transaktionssteuern hat, ist der Partner dafür verantwortlich, MyWorkDrive rechtlich ausreichende Steuerbefreiungszertifikate für jede Steuerhoheit zur Verfügung zu stellen. MyWorkDrive wendet die Steuerbefreiungszertifikate auf Belastungen auf dem Konto des Partners an, die nach dem Datum anfallen, an dem MyWorkDrive die Steuerbefreiungszertifikate erhält. Wenn ein Abzug oder eine Einbehaltung gesetzlich vorgeschrieben ist, wird der Partner MyWorkDrive benachrichtigen und MyWorkDrive alle zusätzlichen Beträge zahlen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass der Nettobetrag, den MyWorkDrive nach Abzug und Einbehaltung erhält, dem Betrag entspricht, den MyWorkDrive ohne Abzug oder erhalten hätte Zurückhaltung war erforderlich gewesen. Darüber hinaus stellt der Partner MyWorkDrive Unterlagen zur Verfügung, aus denen hervorgeht, dass die einbehaltenen und abgezogenen Beträge an die zuständige Steuerbehörde gezahlt wurden.
4.4 Rechnungsprüfung. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung hat MyWorkDrive das Recht, Nutzungsstatistiken zu überprüfen, die von Kundenservern an unseren Lizenzdienst gemeldet werden, um sicherzustellen, dass der Partner die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält, einschließlich der Berechnung von Gebühren gemäß diesem Abschnitt 4 .
4.5 Zahlungskartenbedingungen. Sofern in einem anwendbaren Auftrag nicht anders angegeben, zahlt der Partner MyWorkDrive alle monatlichen abonnementbasierten Gebühren von weniger als $1000 US-Dollar über die Kredit- oder Debitkarte des Partners („Zahlungskarte“), wie in dem anwendbaren Auftrag angegeben. Jährliche oder monatliche Gebühren über $1000 US-Dollar können per Überweisung bezahlt werden. Durch Bereitstellung von Zahlungskarteninformationen (einschließlich Kontonummer, Ablaufdatum, Kartenprüfcode und Rechnungsadresse) an MyWorkDrive ermächtigt der Partner MyWorkDrive, diese Zahlungskarte mit allen Abonnement-basierten Gebühren zu belasten, die hierunter fällig und zahlbar sind. MyWorkDrive veranlasst regelmäßige Belastungen dieser Zahlungskarte für alle Abonnement-basierten Gebühren, die während der Laufzeit angefallen sind. Die Autorisierung des Partners für solche wiederkehrenden Gebühren bleibt für die Dauer der Laufzeit wirksam, es sei denn, der Partner benachrichtigt MyWorkDrive schriftlich, dass der Partner diese Zustimmung widerruft oder seine Zahlungspräferenzen über das Partnerportal ändert. Der Partner autorisiert MyWorkDrive ferner, aktualisierte Kontoinformationen der Zahlungskarte vom Aussteller der Zahlungskarte zu erhalten.

5. Kundendaten; Vertraulichkeit.
5.1 Kundendaten. Der Partner erklärt und garantiert, dass: (a) der Partner das Recht hat, die Kundendaten in Verbindung mit den hierin enthaltenen Diensten zu verwenden und MyWorkDrive die Verwendung zu gestatten, und (b) der Partner keine Benachrichtigung erhalten hat, dass solche Kundendaten oder die Verwendung von Solche Kundendaten in Verbindung mit den Diensten verletzen geistige Eigentumsrechte Dritter oder verletzen die Bedingungen einer Lizenzvereinbarung oder einer anderen Vereinbarung. Außer in Bezug auf die Bereitstellung von Diensten durch MyWorkDrive für den Kunden im Rahmen einer angenommenen Bestellung übernimmt MyWorkDrive keinerlei Haftung für die Verwaltung von Kundenkonten durch den Partner, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Befolgung der Anweisungen von MyWorkDrive durch den Partner bezüglich der Verwaltung von Kundenkonten.
5.2 Vertraulichkeit. Jede Partei wird während der Laufzeit dieser Vereinbarung und danach die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und diese vertraulichen Informationen nur wie hierin ausdrücklich gestattet verwenden. Jede Partei wird beim Schutz dieser vertraulichen Informationen das gleiche Maß an Sorgfalt walten lassen, das diese Partei verwendet, um ihre eigenen vertraulichen Informationen vor unbefugter Nutzung oder Offenlegung zu schützen, jedoch in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt. Jede Partei verwendet diese vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Darüber hinaus wird jede Partei: (a) solche vertraulichen Informationen in keiner Form reproduzieren, es sei denn, dies ist erforderlich, um ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen; und (b) wird solche vertraulichen Informationen nur seinen Mitarbeitern, Beratern und Drittanbietern offenlegen, die diese vertraulichen Informationen kennen müssen, um ihre Pflichten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu erfüllen, und über die Verpflichtung zur Aufbewahrung informiert wurden Vertraulichkeit solcher Informationen vor dem Erhalt solcher Informationen. Vertrauliche Informationen sind während der Laufzeit dieser Vereinbarung und danach auf Dauer Eigentum der offenlegenden Partei, vorbehaltlich der ausdrücklich in dieser Vereinbarung genannten Ausnahmen.

6. Eigentumsrechte. Im Verhältnis zwischen MyWorkDrive und dem Partner besitzen und behalten sich MyWorkDrive oder seine Lizenzgeber alle Rechte vor, mit Ausnahme der eingeschränkten Rechte, die dem Partner im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt werden, Titel und Anteile an und für die MyWorkDrive-Plattform, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software und alle anderen MyWorkDrive-Eigentumsrechte Software oder Technologie, die bei der Bereitstellung oder Nutzung der Dienste verwendet wird, und alle geistigen Eigentumsrechte daran. Der Partner erkennt an, dass (a) alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten, einschließlich der MyWorkDrive-Plattform und der damit verbundenen Dokumentation, und alle darin verkörperten oder damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte bei MyWorkDrive oder seinen Dritten liegen und verbleiben Lizenzgeber; (b) außer den hier gewährten eingeschränkten Lizenzen werden keine Rechte oder Interessen an der MyWorkDrive-Plattform übertragen; (c) die MyWorkDrive-Plattform ist durch Urheberrechte und andere Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt; und (d) die MyWorkDrive-Plattform verkörpert wertvolle vertrauliche und geheime Informationen von MyWorkDrive oder seinen Lizenzgebern, deren Entwicklung einen erheblichen Zeit- und Geldaufwand erforderte. Der Partner wird während oder nach der Laufzeit dieser Vereinbarung keine Maßnahmen ergreifen oder fördern, die in irgendeiner Weise die Rechte von MyWorkDrive in und an der MyWorkDrive-Plattform, an proprietärer Software oder Technologie von MyWorkDrive oder an geistigen Eigentumsrechten an diesen beeinträchtigen des Vorstehenden.

7. MyWorkDrive-Dienste.
7.1 Bereitstellung von Diensten. MyWorkDrive wird, vorbehaltlich aller anderen Bedingungen dieser Vereinbarung, wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Dienste in Übereinstimmung mit der maßgeblichen Dokumentation für solche Dienste bereitzustellen.
7.2 Zugriff auf und Nutzung der Software. Während der Laufzeit der Vereinbarung gewährt MyWorkDrive dem Partner ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, Kunden und Benutzern den Zugriff auf und die Nutzung der MyWorkDrive-Plattform ausschließlich in Verbindung mit dem Weiterverkauf oder der Bereitstellung von Diensten durch den Partner, die im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellt werden, zu gestatten und zu ermöglichen und die Dokumentation im Zusammenhang mit der Ausübung dieses Rechts durch den Partner. Mit Ausnahme der hier gewährten beschränkten Lizenzen behält sich MyWorkDrive alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor, und solche zusätzlichen Rechte dürfen nicht impliziert werden.

8. Verpflichtungen und Anerkennungen des Partners.
8.1 Zusammenarbeit. Der Partner versteht und stimmt zu, dass die vollständige und angemessene Zusammenarbeit des Partners und des Kunden erforderlich ist, damit MyWorkDrive die Dienstleistungen für den Kunden hierunter ordnungsgemäß, effizient und effektiv erbringen kann. Der Partner stimmt zu, allen angemessenen Anfragen von MyWorkDrive nachzukommen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden hierunter gestellt werden. Der Partner versteht und stimmt zu, dass sein Versäumnis, qualifiziertes Personal zur Unterstützung des Kunden bereitzustellen, oder das Versäumnis des Kunden, mit MyWorkDrive zusammenzuarbeiten, dazu führen könnte, dass MyWorkDrive die Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ordnungsgemäß, effizient und effektiv erbringen kann. Die Bereitstellung der Dienste durch MyWorkDrive unterliegt (a) Verzögerungen aufgrund unvorhergesehener Anfragen von Partnern oder Kunden, Komplikationen mit den Systemen, Programmen, Konten und Daten des Kunden und anderen unvorhergesehenen Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von MyWorkDrive liegen, (b) der Zusammenarbeit von Partnern und Kunden ( einschließlich der Zusammenarbeit von Dritten unter der Kontrolle eines solchen Partners oder Kunden) mit MyWorkDrive sowie (c) der Einhaltung dieser Vereinbarung und der Geschäftsbedingungen von MyWorkDrive durch Partner und Kunden unter https://www.myworkdrive.com/terms-of- Service/. MyWorkDrive übernimmt keinerlei Haftung für Verzögerungen, Mängel oder Ausfälle, die bei der Erbringung von Dienstleistungen infolge der Nichteinhaltung dieser Vereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MyWorkDrive-Software durch den Partner oder Kunden auftreten.
8.2 Einhaltung von Gesetzen. Der Partner erhält alle Registrierungen, Lizenzen und Genehmigungen, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich sind. Beide Parteien werden alle anwendbaren Gesetze, Regeln, Vorschriften und Anordnungen in Bezug auf ihre Erfüllung im Rahmen dieser Vereinbarung einhalten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf (a) diejenigen, die den Export, Import und Re-Export von Computersoftware und den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten betreffen). , und (b) Gesetze und Richtlinien in Bezug auf unerwünschte, kommerzielle E-Mails (SPAM) oder illegale, anstößige oder anstößige Aktivitäten).
8.3 Falsche Angaben. Keine der Parteien wird keine falschen oder irreführenden Angaben zu den Diensten machen oder Zusicherungen zu den Spezifikationen, Funktionen, Fähigkeiten und anwendbaren Garantien der Dienste machen, die nicht mit den in dieser Vereinbarung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MyWorkDrive dargelegten übereinstimmen oder diese ergänzen , die Dokumentation, Produktbeschreibungen oder andere Werbematerialien, die MyWorkDrive dem Partner zur Verfügung stellt.
8.4 Kundenanforderungen. Im Zusammenhang mit jedem Kundenauftrag sichert (a) der Partner zu und garantiert, dass er über qualifiziertes Personal verfügt und dies auch weiterhin tun wird, um auf die Systeme und Cloud-Computing-Konten des Kunden zuzugreifen und diese bereitzustellen, soweit dies für die Bereitstellung von Support und Services der ersten Ebene sowie für den Zugriff auf Verwaltungsebene erforderlich ist Systeme einschließlich des MyWorkDrive-Servers, des Kundennetzwerks, Firewalls, Router, Dateiserver, Speicher, Active Directory, DNS oder anderer Systeme, die zur erfolgreichen Fehlerbehebung und Optimierung des MyWorkDrive-Zugriffs und der MyWorkDrive-Leistung erforderlich sind); (b) er alle erforderlichen Zustimmungen und Autorisierungen von diesem Kunden eingeholt hat und diese auch einhalten wird und alle anderen Schritte unternommen hat, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Bereitstellung der MyWorkDrive-Dienste mit geltendem Recht im Einklang steht, einschließlich der Verpflichtung des Kunden, die Zustimmung und Autorisierung von ihm einzuholen Benutzer, die MyWorkDrive erlauben, auf die E-Mail- und Systemanmeldeinformationen der Benutzer zuzugreifen und diese zu verwenden. Der Partner erkennt an, dass er MyWorkDrive über das Partnerportal bestimmte Informationen zu jedem Kunden zur Verfügung stellen muss, um zusammenfassende Lizenzdetails und die Nutzung dieses Kunden zu verfolgen. Der Partner sichert zu und garantiert, dass (i) er von jedem Kunden autorisiert ist, solche Kundendaten und andere Informationen mit MyWorkDrive zu teilen; und (b) dass jeder Kunde zugestimmt hat, Mitteilungen von MyWorkDrive (per E-Mail oder auf andere Weise) über die Leistung der Dienste durch MyWorkDrive zu erhalten. Um die Dienste nutzen zu können, müssen die Computerhardware, -software und die Internetverbindung eines Kunden bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, die in der jeweils bereitgestellten Dokumentation angegeben werden können. MyWorkDrive übernimmt keine Haftung oder Verantwortung, wenn Kunden aufgrund der Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen nicht auf die Dienste zugreifen oder diese nicht erhalten können.
8.5 Änderungen an Diensten. MyWorkDrive kann ohne vorherige Ankündigung gegenüber Partnern, Kunden, Benutzern oder anderen neue Dienste einführen und/oder bestehende Dienste ändern, einschließlich der Überarbeitung der Benutzeroberfläche, Merkmale und Funktionalität der Dienste als Teil von Verbesserungen oder anderen notwendigen Änderungen an den Diensten während der Laufzeit . MyWorkDrive kann die Dokumentation auch während der Laufzeit aktualisieren oder überarbeiten. MyWorkDrive hat das Recht, nach eigenem Ermessen einige oder alle Dienste einzustellen oder einige oder alle Dienste zu ändern, nachdem der Partner mit einer Frist von 90 Tagen über eine solche Einstellung oder Änderung informiert wurde.
8.6 Nutzung der geistigen Eigentumsrechte von MyWorkDrive. Der Partner wird Kunden, Benutzer oder andere Personen nicht ermutigen oder ihnen gestatten, (a) die MyWorkDrive-Plattform in irgendeiner Weise oder für einen anderen Zweck als den ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestatteten zu nutzen; (b) auf die MyWorkDrive-Plattform in einer Weise zuzugreifen oder diese zu nutzen, um Gebühren zu vermeiden, die gemäß dieser Vereinbarung an MyWorkDrive zu zahlen sind; (c) auf die MyWorkDrive-Plattform in einer Weise zuzugreifen oder diese zu nutzen, die gegen diese Vereinbarung oder geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften verstößt; (d) Software, Technologie, Inhalte oder geistige Eigentumsrechte von Wanpath LLC, die in der MyWorkDrive-Plattform enthalten sind oder zur Bereitstellung verwendet werden, zu modifizieren, zu ändern, zu manipulieren, zu reparieren oder anderweitig davon abgeleitete Werke zu erstellen; (e) die MyWorkDrive-Plattform oder Software oder Technologie von Wanpath LLC, die in den Diensten enthalten ist oder zur Bereitstellung verwendet wird, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren, oder (f) zu versuchen, die MyWorkDrive-Plattform oder Software, Technologie oder geistige Eigentumsrechte zu entdecken oder neu zu erstellen von MyWorkDrive.
8.7 Verantwortung für andere Parteien. Der Partner haftet für alle Handlungen, die er seinen verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeitern, Auftragnehmern, Vertretern, Vertretern oder anderen Personen (jeweils eine „Partnerpartei“ und gemeinsam die „Partnerparteien“) gestattet, hilft oder erleichtert. im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, den Kundendaten oder der Nutzung der MyWorkDrive-Plattform zu übernehmen. Der Partner stellt sicher, dass alle Partnerparteien die Verpflichtungen des Partners aus dieser Vereinbarung erfüllen.
8.8 Benachrichtigung über unbefugte Nutzung. Der Partner benachrichtigt MyWorkDrive unverzüglich schriftlich über jede unbefugte Nutzung der MyWorkDrive-Plattform oder jede Verletzung dieser Vereinbarung, die dem Partner bekannt wird. Im Falle einer unbefugten Nutzung durch Dritte, die direkt oder indirekt über den Partner Zugriff auf die MyWorkDrive-Plattform erhalten haben, wird der Partner alle erforderlichen Schritte unternehmen, um eine solche unbefugte Nutzung zu beenden, und wird MyWorkDrive die von MyWorkDrive in Verbindung mit angeforderte Zusammenarbeit und Unterstützung leisten Maßnahmen von MyWorkDrive, um die unbefugte Nutzung der MyWorkDrive-Plattform zu stoppen oder zu verhindern.
8.9 Eingeschränkte Nutzung der MyWorkDrive-Plattform. Der Zugriff des Partners auf die MyWorkDrive-Plattform ist auf den Zweck des Weiterverkaufs oder der Bereitstellung der Dienste für Kunden beschränkt. Der Partner darf nicht auf die MyWorkDrive-Plattform zugreifen und sie verwenden, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln (oder zu entwickeln), die ähnliche Fähigkeiten oder Funktionalitäten wie die Software und die Dienste enthält oder anderweitig damit konkurriert.
8.10 Passwörter. Der Partner ist für den Schutz und die Sicherung aller Schlüssel, Zertifikate, Passwörter, Zugangscodes, Benutzer-IDs oder anderer Anmeldeinformationen und Anmeldeinformationen (zusammen „Passwörter“) verantwortlich, die dem Partner bereitgestellt wurden oder die in Verbindung mit dem Partner oder seinen Kunden generiert werden. Nutzung der MyWorkDrive-Plattform. Der Partner wird Passwörter ausschließlich autorisierten Benutzern, sofern zutreffend, offenlegen oder zur Verfügung stellen und alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf oder die Nutzung der Passwörter oder der MyWorkDrive-Plattform zu verhindern. Der Partner und/oder seine Kunden tragen die volle Verantwortung für alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit den Passwörtern stattfinden.
8.11 Ausfallzeit. MyWorkDrive kann den Zugriff auf die MyWorkDrive-Plattform für die Dauer geplanter oder ungeplanter Ausfallzeiten oder Nichtverfügbarkeit eines Teils oder der gesamten MyWorkDrive-Plattform aus irgendeinem Grund aussetzen oder einschränken, einschließlich infolge von Stromausfällen, Systemausfällen, Wartung, Upgrades oder anderen Unterbrechungen.
8.12 Aussetzung, Einschränkung oder Kündigung. MyWorkDrive kann ohne Haftung gegenüber dem Partner den Zugriff auf die MyWorkDrive-Plattform jederzeit sofort aussetzen, beenden oder einschränken, falls (a) MyWorkDrive feststellt, dass die MyWorkDrive-Plattform unter Verstoß gegen geltende Bundes-, Landes- oder lokale Gesetze oder Verordnungen verwendet wird, diese Vereinbarung, Geschäftsbedingungen; (b) MyWorkDrive feststellt, dass die MyWorkDrive-Plattform auf nicht autorisierte oder betrügerische Weise verwendet wird oder dass Partner oder Kunden betrügerische oder ungenaue Informationen an MyWorkDrive übermittelt haben; (c) MyWorkDrive feststellt, dass die Nutzung der MyWorkDrive-Plattform durch Partner oder Kunden die Ausrüstung oder den Service von MyWorkDrive für andere nachteilig beeinflusst; (d) MyWorkDrive ist es durch eine Anordnung eines Gerichts oder einer anderen Regierungsbehörde untersagt, die Dienste bereitzustellen; (e) eines Denial-of-Service-Angriffs oder eines anderen Ereignisses, von dem MyWorkDrive nach eigenem Ermessen feststellt, dass es ein Risiko für die Dienste oder andere Kunden darstellen kann, wenn die Dienste nicht ausgesetzt wurden; (f) eines Sicherheitsvorfalls oder einer anderen Katastrophe, die sich auf die Dienste oder die Sicherheit von Kundendaten auswirkt; oder (g) Versäumnis des Partners, MyWorkDrive alle fälligen und zahlbaren Gebühren gemäß dieser Vereinbarung gemäß Abschnitt 4 zu zahlen. MyWorkDrive haftet nicht für Schäden, Verbindlichkeiten oder Verluste infolge einer Aussetzung, Einschränkung oder Beendigung der Nutzung MyWorkDrive-Plattform oder die Nutzung der Dienste durch einen Kunden gemäß diesem Abschnitt 8.13.
8.13 Beiträge zu den Diensten. Der Partner gewährt MyWorkDrive eine unbefristete, unwiderrufliche, gebührenfreie, nicht-exklusive, weltweite, unterlizenzierbare Erlaubnis zur Nutzung, Bearbeitung, Reproduktion, Verteilung, Anzeige und Veröffentlichung jederzeit ganz oder teilweise und in allen Medien und bei MyWorkDrive Ermessen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Veröffentlichung im Internet) von Feedback, Kommentaren, Rezensionen oder anderen Postings, die vom Partner in Bezug auf MyWorkDrive oder die Dienste vorgenommen werden, sei es direkt an MyWorkDrive, auf Websites Dritter oder anderweitig („Postings“). Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Postings unter anderem den Namen des Partners, Aussagen und den Namen des Arbeitgebers (falls zutreffend) enthalten können, und erklärt sich damit einverstanden, auf Anfrage von MyWorkDrive zusätzliche geeignete eidesstattliche Erklärungen und unterstützende Informationen und Unterlagen bereitzustellen. MyWorkDrive hat das Recht, den Partner als Partner der Dienste in den Werbematerialien und Veröffentlichungen von MyWorkDrive zu identifizieren, wie auch immer gedruckt oder angezeigt und in jedem Ausdrucksmedium, und gegebenenfalls das Firmenlogo des Partners zu verwenden, wie es von Zeit zu Zeit auf der Website des Partners erscheint oder andere Werbematerialien, nachdem Sie die Erlaubnis des Partners eingeholt haben. Der Partner versichert und garantiert, dass solche Postings die ehrlichen Überzeugungen und realen Erfahrungen des Partners in Verbindung mit MyWorkDrive oder den Diensten widerspiegeln, freiwillig erfolgen und dem Partner ohne Vergütung zur Verfügung gestellt werden. Der Partner verzichtet, befreit und entlastet MyWorkDrive und seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, verbundenen Unternehmen, Lizenznehmer, Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger, Vertreter, Kunden und Lieferanten von allen Ansprüchen, die der Partner jetzt oder später haben könnte (unabhängig davon, ob es sich um Urheberrechte, Datenschutzrechte, Rechte Werbung, Künstlerrechte, unerlaubte Handlung, Vertrag, Satzung oder sonstiges) aufgrund einer Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Verteilung, Anzeige oder Veröffentlichung der Postings durch MyWorkDrive oder durch einen von MyWorkDrive dazu autorisierten Dritten. Der Partner wird (a) kein Eigentums- oder sonstiges Recht oder Interesse an den Postings oder (b) einen Anspruch auf Entschädigung in Bezug auf die Postings oder deren Verwendung, Vervielfältigung, Verteilung oder Veröffentlichung geltend machen. Der Partner kann MyWorkDrive die Erlaubnis des Partners zur Verwendung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Verteilung, Anzeige oder Veröffentlichung von Postings jederzeit entziehen, indem er MyWorkDrive unter support@wanpath.com kontaktiert, vorausgesetzt, dass dieser Widerruf nur für Postings gilt, die MyWorkDrive problemlos aus dem entfernen kann MyWorkDrive-Website oder andere Websites und gelten nicht für gedruckte Materialien oder Veröffentlichungen, die zum Zeitpunkt eines solchen Widerrufs im Umlauf sind oder für den Umlauf bestellt wurden.

9. Zusicherungen und Gewährleistungen; Haftungsausschluss.
9.1 Gewährleistung. Jede Partei erklärt und garantiert, dass: (a) sie nach den Gesetzen ihres Gründungsstaates gültig existiert und einen guten Ruf hat; (b) es hat die volle unternehmerische Macht und Befugnis, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag auszuführen, zu liefern und zu erfüllen; (c) seine Ausführung und Lieferung dieser Vereinbarung und seine Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht zu einer Verletzung oder Nichterfüllung von Vereinbarungen oder Vereinbarungen führt, an die er gebunden ist; (d) die Person, die diese Vereinbarung in ihrem Namen abschließt, wurde ordnungsgemäß ermächtigt und bevollmächtigt, diese Vereinbarung abzuschließen; und (e) diese Vereinbarung gemäß ihren Bedingungen gültig, bindend und gegen sie durchsetzbar ist.
9.2 Haftungsausschluss. DIE MYWORKDRIVE-PLATTFORM WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. AUSSER WIE IN ABSCHNITT 9.1 VORGESEHEN, ÜBERNEHMEN MYWORKDRIVE UND SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN (AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH) (UND SCHLIESSEN HIERMIT ALLE AUS), OB ANGEBLICH DURCH GESETZESRECHT, GEBRAUCH ODER GEBRAUCH IM HANDEL , DURCH DEN HANDEL ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, IN BEZUG AUF DIE MYWORKDRIVE-PLATTFORM, ALLE (A) GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, (B) GEWÄHRLEISTUNGEN DER EIGNUNG ODER EIGNUNG FÜR EINEN ZWECK (OB DIESE PARTEI KENNT ODER NICHT, GRÜNDE ZU WISSEN HAT , VON EINEM SOLCHEN ZWECK BEREITGESTELLT WURDE ODER ANDERWEITIG DARÜBER BEWUSST IST), (C) JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE MYWORKDRIVE-PLATTFORM UNUNTERBROCHEN, FEHLERFREI ODER FREI VON SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN FUNKTIONIERT ODER DASS DIE KUNDENDATEN NICHT VERLOREN WERDEN ODER BESCHÄDIGT WERDEN, UND ( D) GEWÄHRLEISTUNG DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER ODER BEDINGUNG DES EIGENTUMS. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND AUSSCHLUSS GILT SELBST WENN DIE OBEN GENANNTE AUSDRÜCKLICHE GEWÄHRLEISTUNG IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.

10. Haftungsbeschränkung. IN KEINEM FALL HAFTET EINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DEM ANDEREN, KUNDEN ODER DRITTEN FÜR ENTGANGENE GEWINNE, NUTZUNGSAUSFÄLLE, UMSATZVERLUST, VERLUST DES FIRMENWERTS, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER EXEMPLARISCHE , STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER JEGLICHEN PRODUKTEN, DIENSTLEISTUNGEN ODER MYWORKDRIVE-ANWENDUNGEN ENTSTEHEN, DIE VON MYWORKDRIVE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, EINSCHLIESSLICH DER MYWORKDRIVE-PLATTFORM, UNABHÄNGIG VON DER KLAGEFORM, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, GEFAHRENHAFTER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG AUCH WENN EINE PARTEI UNTERRICHTET WURDE ODER ANDERWEITIG VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BEWUSST WURDE. WEDER MYWORKDRIVE NOCH SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN SIND VERANTWORTLICH FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN, ERSTATTUNGEN ODER SCHÄDEN, DIE IN VERBINDUNG MIT: (A) DER UNFÄHIGKEIT DES PARTNERS ODER KUNDEN, DIE DIENSTE INFOLGE EINER AUSFALLZEIT VON MYWORKDRIVE ODER EINEM TEIL VON MYWORKDRIVE ZU NUTZEN, ENTSTEHEN PLATTFORM AUS JEGLICHEM GRUND, EINSCHLIESSLICH INFOLGE VON STROMAUSFÄLLEN, SYSTEMAUSFÄLLEN ODER ANDEREN UNTERBRECHUNGEN; (B) DIE KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN; (C) JEGLICHE INVESTITIONEN, AUSGABEN ODER VERPFLICHTUNGEN DES PARTNERS IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER NUTZUNG DER MYWORKDRIVE-PLATTFORM ODER DEM ZUGRIFF AUF DIE MYWORKDRIVE-PLATTFORM DURCH DEN KUNDEN; ODER (D) JEGLICHER UNAUTORISIERTER ZUGRIFF AUF, ÄNDERUNG VON ODER DIE LÖSCHUNG, ZERSTÖRUNG, BESCHÄDIGUNG ODER VERLUST VON KUNDENDATEN ODER ANDEREN DATEN. IN JEDEM FALL IST DIE GESAMTHAFTUNG BEIDE PARTEIEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG AUF DIE GEBÜHREN BESCHRÄNKT, DIE TATSÄCHLICH VOM PARTNER AN MYWORKDRIVE FÜR DIENSTLEISTUNGEN IN DEN DREI (3) MONATEN VOR DEM ANSPRUCH GEZAHLT WURDEN. Die in Klausel 10 festgelegte Haftungsbeschränkung gilt nicht in Bezug auf (A) Verpflichtungen zur Zahlung von Gebühren oder Servicegutschriften im Rahmen dieser Vereinbarung (B) vorsätzliche Unterlassung oder Betrug (C) Tod oder Körperverletzung (D) Unbefugte Nutzung des geistigen Eigentums oder der vertraulichen Informationen der anderen Partei (E) Verletzung des geistigen Eigentums. DIESER ABSCHNITT WIRD VOLLSTÄNDIG WIRKSAM, AUCH WENN EIN IN DIESEM VERTRAG ANGEGEBENES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT.

11. Entschädigung.
11.1 Allgemeines. Zusätzlich zu allen anderen Freistellungsverpflichtungen, die in anderen Abschnitten dieser Vereinbarung festgelegt sind, wird der Partner MyWorkDrive und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger (zusammen die „Freigestellte von MyWorkDrive“) von und gegen alle tatsächlichen oder angedrohten Klagen, Klagen, Verfahren (nach Gesetz oder Billigkeit), Ansprüche (unbegründet oder anderweitig), Schadensersatz, Zahlungen, Mängel, Bußgelder, Urteile, Vergleiche, Verbindlichkeiten, Verluste, Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren, Kosten, Strafen, Zinsen und Auslagen) (zusammen „Verbindlichkeiten“), die sich aus IP-Ansprüchen (einschließlich Ansprüchen Dritter), Klagen, Klagen oder Verfahren gegen solche ergeben MyWorkDrive-Entschädigungsberechtigter, ob erfolgreich oder nicht, resultierend aus oder entstehend in Verbindung mit (a) dem Verkauf, dem Nichtverkauf oder der Bereitstellung der Dienste für den Kunden durch den Partner; (b) Nutzung der Kundendaten oder der MyWorkDrive-Plattform durch den Partner oder die Partnerpartei; (c) jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung oder einen anwendbaren Kundenvertrag oder ein Verstoß gegen geltendes Recht durch den Partner oder eine Partnerpartei; (oder (e) Versäumnis des Partners, erforderliche Zustimmungen oder Genehmigungen vom Kunden einzuholen, wie in Abschnitt 2.3 oder Abschnitt 8.4 dieser Vereinbarung beschrieben.
11.2 Prozess. Jede Partei wird die andere vernünftigerweise über jeden Anspruch informieren, der den in dieser Vereinbarung festgelegten Freistellungsverpflichtungen unterliegt, aber das Versäumnis, die Partei so zu benachrichtigen, wirkt sich nur in dem Umfang auf die Freistellungsverpflichtungen der Parteien aus, in dem ein solches Versäumnis die Fähigkeit der Partei, den betreffenden Anspruch zu verteidigen, wesentlich beeinträchtigt. Vorausgesetzt, dass jede Partei einen solchen Anspruch unverzüglich untersucht und verteidigt, hat die andere Partei die Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung derselben auf eigene Kosten und Kosten. Ungeachtet des Vorstehenden wird keine der Parteien einen Anspruch in einer Weise regeln oder kompensieren, die die andere nicht vollständig von einem solchen Anspruch entbindet oder zu einer Beschränkung oder Zulassung durch eine der Parteien führt oder eine der Parteien zusätzlichen Verpflichtungen unterwirft. Für den Fall, dass eine Partei nach eigenem Ermessen feststellt, dass die andere einen Anspruch, für den die Partei zur Entschädigung verpflichtet ist, nicht unverzüglich untersucht oder rigoros verteidigt hat, hat die Partei das Recht, diesen Anspruch zu verteidigen und beizulegen Kosten und Ausgaben anderer.

12. Laufzeit; Beendigung; Wirkung der Kündigung.
12.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung beginnt am Datum des Inkrafttretens und bleibt in Kraft, sofern sie nicht anderweitig von den Parteien hierunter gekündigt wird (die „Laufzeit“).
12.2 Kündigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit oder ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von fünf (5) Tagen schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen. Im Falle einer Kündigung gemäß diesem Abschnitt 12.2 durch MyWorkDrive aus einem anderen Grund als einer wesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung durch den Partner wird MyWorkDrive (a) alle Dienstleistungen (außer abonnementbasierten Dienstleistungen) im Rahmen von Bestellungen erbringen, die vor diesem Kündigungsdatum eingegangen und angenommen wurden ; und (b) alle abonnementbasierten Dienste im Rahmen von Bestellungen, die vor einem solchen Kündigungsdatum eingegangen und angenommen wurden, für die Dauer der dann aktuellen Abonnementlaufzeit, die in der entsprechenden Bestellung festgelegt ist (ohne Verlängerung), auszuführen.
12.3 Wirkung der Kündigung. Bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund (a) bleiben alle Verbindlichkeiten, die vor dem Datum eines solchen Ablaufs oder einer solchen Kündigung aufgelaufen sind, bestehen; (b) jede Partei wird der anderen Partei unverzüglich alle vertraulichen Informationen, die sich dann in ihrem Besitz befinden, zur Verfügung stellen oder alle Kopien dieser vertraulichen Informationen nach alleinigem Ermessen und auf Anweisung der offenlegenden Partei vernichten; und (c) der Partner (i) aufhört, sich in irgendeiner Weise als Partner der Dienste auszugeben und die Auftragserteilung einzustellen; (ii) die Nutzung der MyWorkDrive-Plattform unverzüglich einzustellen; (iii) jegliche Nutzung von Werbe-, Marketing- oder Schulungsmaterialien in Bezug auf die Dienste unverzüglich einzustellen und diese Materialien unverzüglich an MyWorkDrive zurückzugeben. Die folgenden Abschnitte bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung bestehen: Abschnitte 1, 4, 5, 6, 8.10, 8.14, 9.2, 10, 11, 12.3 und 13.

13. Allgemeine Bestimmungen.
13.1 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, das Bestellformular, die Softwarebedingungen, auf die in dieser Vereinbarung verwiesen wird, stellen die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle anderen Vereinbarungen zwischen ihnen, ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf den Vertragsgegenstand.
13.2 Anwendbares Recht; Veranstaltungsort; Streitbeilegung. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt und durchgesetzt, ohne Rückgriff auf seine Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren, dass alle Rechts- oder Billigkeitsklagen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, nur bei den Staats- und Bundesgerichten in San Francisco, Kalifornien, eingereicht werden, und die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich und bedingungslos zu und unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit von diese Gerichte über Klagen, Klagen oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben.
13.3 Abtretung. Weder diese Vereinbarung noch Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen von einer der Parteien übertragen, abgetreten oder delegiert werden, einschließlich kraft Gesetzes oder anderweitig, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen, und jede versuchte Übertragung, Abtretung oder Delegierung ohne eine solche Zustimmung ist ungültig und ohne Wirkung. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Vertreter, Erben, Verwalter, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend und kommt diesen zugute.
13.4 Beziehung der Parteien. Keine der Parteien wird zu irgendeinem Zweck als Angestellter, Vertreter, Eigentümer oder Partner der anderen Partei betrachtet; und die Beziehung zwischen den Parteien wird nur die von unabhängigen Vertragspartnern sein. Keine Partei hat das Recht oder die Befugnis, Verpflichtungen einzugehen oder zu begründen oder Zusicherungen oder Gewährleistungen im Namen einer anderen Partei abzugeben, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, oder die andere Partei in irgendeiner Hinsicht zu binden.
13.5 Referenzen. Keine der Parteien darf ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei die spezifischen Bedingungen dieser Vereinbarung offenlegen oder eine öffentliche Erklärung oder Pressemitteilung zu dieser Vereinbarung abgeben. Ungeachtet des Vorstehenden kann MyWorkDrive während der Laufzeit dieser Vereinbarung den Partner als autorisierten Partner der Dienste identifizieren und das Logo des Partners und/oder andere Markenmaterialien auf der Website von MyWorkDrive und anderen Marketingmaterialien anzeigen.
13.6 Verzichtserklärung. Das Versäumnis einer der Parteien, auf der strikten Einhaltung einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu bestehen oder diese durchzusetzen oder Rechte oder Rechtsbehelfe aus dieser Vereinbarung auszuüben, wird nicht als Verzicht oder Verzicht in irgendeiner Weise auf das Recht dieser Partei zur Geltendmachung oder Berufung ausgelegt auf eine solche Bestimmung, ein Recht oder einen Rechtsbehelf in diesem oder einem anderen Fall; vielmehr wird dasselbe in voller Kraft und Wirkung bleiben.
13.7 Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder durch eine Rechtsnorm oder die öffentliche Ordnung nicht durchsetzbar ist, bleiben alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung dennoch in vollem Umfang in Kraft und wirksam, solange die wirtschaftliche oder rechtliche Substanz der Transaktionen die von dieser Vereinbarung in Betracht gezogen werden, nicht in irgendeiner Weise nachteilig für eine der Parteien betroffen sind. Bei einer solchen Feststellung, dass eine Bestimmung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um diese Vereinbarung zu ändern, um die ursprüngliche Absicht der Parteien so weit wie möglich auf akzeptable Weise zu erreichen die hierin vorgesehenen Transaktionen erfüllt sind.
13.8 Hinweis. Alle Mitteilungen, Aufforderungen oder Mitteilungen, die gemäß einer Bestimmung dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, gelten als für alle Zwecke ausreichend erteilt oder zugestellt, wenn: (a) sie persönlich zugestellt werden; (b) bei einem vorausbezahlten Boten, Express- oder Luftkurier oder einem ähnlichen Kurier hinterlegt werden; oder (c) per Telekopierer, Fax, E-Mail oder anderen Kommunikationsgeräten übertragen werden, die ein Fax der Benachrichtigung an ähnliche Geräte übertragen, die diese Benachrichtigung empfangen und reproduzieren. Mitteilungen werden an eine Partei an die vom Partner im Partnerportal angegebene Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse der Partei adressiert. Mitteilungen gelten als zugegangen (i) bei persönlicher Zustellung mit Erhalt, (ii) bei Boten-, Express- oder Luftkurier oder ähnlichen Kurierdiensten zwei Tage nach Aufgabe, und (iii) in der im Falle von Telekopier-, Fax-, E-Mail- oder anderen Kommunikationsgeräten der Tag des Empfangs, der durch eine Bestätigungserklärung eines Telekopierers, Faxes, E-Mail oder eines ähnlichen Kommunikationsgeräts nachgewiesen wird. Darüber hinaus kann jede Partei ihre Kontaktinformationen durch Mitteilung gemäß diesem Abschnitt oder mithilfe von Tools ändern, die über das Partnerportal verfügbar sind.
13.9 Höhere Gewalt. Für den Fall, dass eine Partei daran gehindert oder nicht in der Lage ist, eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, aus Gründen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegen, die sich auf diese Bestimmung beruft, wird die Erfüllung der betroffenen Partei entschuldigt und die Zeit für die Leistung verlängert sich um die Dauer des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung aufgrund eines solchen Ereignisses; vorausgesetzt, dass die betroffene Partei: (a) die andere Partei unverzüglich über die Art und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses informiert, (b) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Ursache und Wirkung eines solchen Ereignisses anzugehen und zu mindern, (c) regelmäßig bereitstellt Benachrichtigung über relevante Entwicklungen und (d) rechtzeitige Benachrichtigung über das Ende eines solchen Ereignisses.
13.10 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. MyWorkDrive kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zusätzliche Richtlinien jederzeit ändern, indem eine überarbeitete Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zusätzlichen Richtlinien auf der MyWorkDrive-Website veröffentlicht wird. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders festgelegt, treten die überarbeiteten Bedingungen mit dem früheren von (a) zehn (10) Tagen nach Veröffentlichung und/oder Benachrichtigung des Partners über die Änderungen in Kraft; oder (b) nach Annahme durch den Partner, wenn MyWorkDrive einen Mechanismus für die Annahme der überarbeiteten Bedingungen bereitstellt, wie z. B. eine Bestätigung durch Klicken oder eine Annahmeschaltfläche. Durch die fortgesetzte Nutzung der MyWorkDrive-Plattform oder den Weiterverkauf der Dienste nach dem Datum des Inkrafttretens von Überarbeitungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zusätzlicher Richtlinien erklärt sich der Partner damit einverstanden, an die überarbeiteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder überarbeitete Zusätzliche Richtlinien gebunden zu sein. Es liegt in der Verantwortung des Partners, die MyWorkDrive-Website regelmäßig auf Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegebenenfalls den zusätzlichen Richtlinien zu überprüfen. Wenn der Partner mit Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zusätzlichen Richtlinien nicht einverstanden ist, besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Partners darin, die Vereinbarung gemäß Abschnitt 12 hierin zu kündigen.